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16.03.2017 Inneres — Antwort — hib 162/2017

Delegationsbesuch in der Türkei

Berlin: (hib/STO) Um den Besuch einer Delegation aus dem Bundesinnenministeriums (BMI) in der Türkei Anfang Februar dieses Jahres geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/11492) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11322). Danach hielt sich eine Delegation, der neben der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, zwei Beamte ihres Hauses angehörten, vom 2. bis 3. Februar in der Türkei auf. Die Dienstreise habe „dem Ziel der Fortsetzung des Dialogs mit der Türkei auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und Terrorabwehr“ gedient.

Der Besuch habe „zu einer Verständigung darüber geführt, dass auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung zukünftig enger zusammengearbeitet werden sollte“, schreibt die Bundesregierung weiter. Wie sie zudem ausführt, wurde „wiederholt und in den verschiedenen Gesprächen auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verwiesen und auf die sich daraus ergebende Werteordnung, die bindend für jedes deutsche staatliche Handeln ist und damit auch für die Zusammenarbeit mit der Türkei den Rahmen bildet“.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, sind die innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei regelmäßiger Gegenstand von Gesprächen auf diplomatischer Ebene. „Dabei setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck - sowohl im multilateralen Rahmen als auch bilateral - dafür ein, dass rechtsstaatliche, demokratische Grundsätze, insbesondere das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit beachtet werden“, heißt es in der Antwort. Die Türkei habe sich „ebenso wie Deutschland freiwillig der Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen, so dass die Beachtung dieser Normen auch internationale Verpflichtung ist“.

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