Auszüge aus Personenstandsregistern
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Übereinkommen vom März 2014 „über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern“ (18/11510) vorgelegt. Wie die Regierung darin erläutert, können Standesbeamte nach einem Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) von 1976 aus den von ihnen geführten Personenstandsregistern mehrsprachige Auszüge erteilen, die insbesondere zur Verwendung im Ausland bestimmt sind und in den Vertragsstaaten ohne weitere Förmlichkeit anerkannt werden.
Durch das CIEC-Übereinkommen vom März 2014 „werden die Übereinkommensregelungen den Rechtsänderungen in den Mitgliedstaaten der CIEC angepasst“, heißt es in der Vorlage weiter. Zugleich eröffne das neue Übereinkommen die Möglichkeit, seine Anwendung gegenüber Staaten ohne zuverlässiges Urkundenwesen auszuschließen. Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung zu dem Beitritt Deutschlands zu diesem Übereinkommen vor.
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