Bund-Länder-Austausch zu Extremisten
Berlin: (hib/PST) Auskunft über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Kampf gegen politisch motivierte Gewalt gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11476) auf eine Kleine Anfrage (18/11312) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese wollte wissen, was aus Verabredungen der Justizminister von Bund und Ländern geworden ist, die diese beim sogenannten Justizgipfel zur Bekämpfung extremistischer Gewalt am 17. März 2016 getroffen hatten.
Die Bundesregierung führt dazu aus, dass der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminialamt (BKA), den Polizeibehörden, den Staatsanwaltschaften und den Verfassungsschutzbehörden über „politisch motivierte Taten und Tatmuster“ institutionalisiert über die polizeilichen Meldedienste erfolge. Der Generalbundesanwalt (GBA) habe „ein justizielles Ansprechpartnernetz Terrorismus/Extremismus aus Vertretern der General- und Schwerpunktstaatsanwaltschaften der Landesjustiz eingerichtet“, schreibt die Regierung. Anderthalbjährig kämen diese rund achtzig Ansprechpartner der Landesjustiz zu einer Informationsveranstaltung in Karlsruhe zusammen. Zusätzliche Regionalkonferenzen sollten „dazu beitragen, die Analysekompetenz in den Länderstaatsanwaltschaften weiter zu stärken und frühzeitig Erkenntnisse auszutauschen“. Teilnehmer hier seien auch das BKA, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie die Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz der jeweiligen Region. Um im „NSU-Komplex“ erkannte Defizite zu beseitigen, seien verschiedene Vorschriften geändert und Abläufe auf der Ebene des Bundes wie der Länder verändert worden.
Abgesehen davon finde im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) und im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) „regelmäßig ein allgemeiner, institutionalisierter Informationsaustausch zu Sachverhalten mit politisch motiviertem Hintergrund, insbesondere im Hinblick auf Personen, Organisationen und Modi Operandi“, zwischen Polizei und Justiz statt, heißt es in der Antwort. Am GTAZ und GETZ seien das BKA, das BfV, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, der GBA, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt sowie alle 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz teilnahmeberechtigt. Informationen aus dem GETZ könnten auch in die Regionalkonferenzen des GBA eingebracht werden, schreibt die Bundesregierung, „da auch im GETZ ein Vertreter des GBA an allen lagerelevanten Besprechungen teilnimmt“.
Die Bundesregierung führt weiterhin aus, wie die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Zusammenarbeit in die jeweiligen Kriminalstatistiken einfließen. Ein vom Bundesjustizministerium im Februar 2016 veranstalteter Workshop habe der Verbesserung der Datengrundlage für diese Statistiken gedient. Die Vorgehensweise bei der Datenerhebung sei in den Ländern recht unterschiedlich, weshalb auf dem Workshop Verbesserungsmöglichkeiten besprochen worden seien. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage insbesondere auf die Erhebung rechtsmotivierter Straftaten abgehoben. Dazu verweist die Bundesregierung auf einen nach dem Justizgipfel aktualisierten Erhebungsbogen, der Delikte mit fremdenfeindlicher Motivation differenzierter erfasse.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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