+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Anhörung — hib 170/2017

Expertenstreit zur Pkw-Maut

Berlin: (hib/HAU) Sowohl die finanzielle Wirkung der geplanten Pkw-Maut als auch die Frage ihrer Europarechtskonformität ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag deutlich. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geht bei der geplanten Infrastrukturabgabe (18/11237) von Mauteinnahmen durch ausländische Pkw in Höhe von 834 Millionen Euro aus, die nach Abzug der Systemkosten von 211 Millionen Euro sowie der Kosten für die zusätzliche Steuerentlastung in Höhe von 100 Millionen Euro zu einer Nettoeinnahme von 524 Millionen Euro führen.

Laut dem Verkehrswissenschaftler Ralf Ratzenberger ist hingegen im ersten Jahr nach Einführung mit einem Minus von 71 Millionen Euro zu rechnen. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der schadstoffarmen und damit von der Kfz-Steuerentlastung betroffenen Fahrzeuge steigen werde, sei in den folgenden Jahren mit einer Erhöhung des Verlustbetrages zu rechnen, sagte er vor dem Ausschuss.

Die erheblichen Unterschiede bei den Einnahmeschätzungen durch ausländische PKW-Fahrer (BMVI: 834 Millionen Euro, Ratzenberger 276 Millionen Euro) erklärte Ratzenberger mit unterschiedlichen Prognosewerten in Bereichen, für die es keine empirischen Grundlagen gebe. Um dafür Zahlen zu finden, seien Plausibilitätsüberlegungen angestellt worden, sagte er. Einige dieser Annahmen des BMVI sind aus seiner Sicht jedoch unplausibel.

Professor Wolfgang H. Schulz von der Zeppelin Universität Friedrichshafen bewertete dies anders. Die Prognose des BMVI sei konservativ gerechnet und enthalte einen Abschlag von 25 Prozent, sagte er. Die Personenverkehrsmatrix, die den Berechnungen Ratzenbergers zugrunde liege, sei zwar für die Bestimmung der Verkehrsleistung mit Blick auf den Verkehrswegeplan geeignet. Das BMVI habe sich aber vor dem Hintergrund, dass es um grenznahe Verkehre geht, entschieden, auf Werte aus der Statistik zurückzugreifen

Ob die Maut europarechtskonform ist, war während der Anhörung ebenfalls umstritten. Professor Franz Mayer von der Universität Bielefeld hält die Abgabe „nach wie vor für europarechtswidrig“. Daran würden auch die nun in Rede stehenden Korrekturen nichts ändern. Nach wie vor würden nur Inländer entlastet und daher Ausländer diskriminiert, sagte Mayer. Zugleich übte er Kritik an der EU-Kommission, die keine nachprüfbare Begründung für die Aussetzung der Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland vorgelegt habe. „Die EU-Kommission kann nicht europarechtswidrige Zustände für europarechtskonform erklären“, betonte er. Eine endgültige Entscheidung werde schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällen müssen. „Der EuGH wird das Gesetz für europarechtswidrig erklären“, gab sich Mayer überzeugt.

Professor Christian Hillgruber von der Universität Bonn widersprach. Es liege keine mittelbare Diskriminierung von Ausländern vor, weshalb die Pkw-Maut auch nicht europarechtswidrig sei, sagte er. Hillgruber verwies auf die Eurovignetten-Richtlinie, laut der ein angemessener Ausgleich zur Mauterhebung - auch über die Kfz-Steuer - möglich sei. Gehe man dennoch von einer mittelbaren Diskriminierung aus, hieße das, „die Richtlinie selber ist nicht europarechtskonform“. Hillgruber räumte ein, dass ein Verfahren vor dem EuGH nicht auszuschließen sei. „Ich würde dem aber mit großer Gelassenheit entgegensehen“, sagte er.

Thomas Kiel als Vertreter des Deutschen Städtetages stellte sich hinter die Forderung des Bundesrates, bestimmte Autobahnabschnitte in grenznahen Regionen von der Mautpflicht freizustellen. Es sei nicht ausreichend, die Bundesfernstraßen von der Maut für Ausländer auszuklammern, weil in einigen Regionen der grenznahe Verkehr über die Autobahn erfolge. Die Städte und Kommunen in Grenznähe hätten die Sorge, dass die Maut als Eintrittspreis gewertet werde und Einzelhandel sowie Tourismus in den Regionen mit Nachteilen rechnen müssten, sagte der Kommunalvertreter.

Von „schöngerechneten Zahlen“ sprach Dieter Dewes von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft. Der im Gesetzentwurf dargestellte Erfüllungsaufwand sei nicht realistisch dargestellt und entspräche nicht den Erfahrungswerten der Zollverwaltung. Die Neufestsetzung der Kfz-Steuer, für deren Verwaltung der Zoll zuständig sei, werde zu einem hohen Aufwand führen, der mit dem jetzigen Personalbestand nicht zu bewältigen sei, sagte Dewes.

Marginalspalte