Länder fordern Korrekturen bei Pkw-Maut
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat fordert Korrekturen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (18/11237). Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/11536) hervorgeht, spricht sich die Länderkammer in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dafür aus, bestimmte Autobahnabschnitte von der Pkw-Mautpflicht freizustellen, „wenn dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Unternehmen in Grenzregionen gerechtfertigt ist“. Zwar sehe das Gesetz vor, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sind, schreibt der Bundesrat. Doch werde damit nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz gut erreichbar seien. „Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen wird viele ausländische Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen“, befürchtet die Länderkammer.
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit für eine solche Regelung nicht, wie aus der Gegenäußerung hervorgeht. Mit der Beschränkung der Infrastrukturabgabepflicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge auf Bundesautobahnen werde den Belangen der Grenzregionen bereits in ausreichendem Maß Rechnung getragen, heißt es darin. Der Vorlage zufolge würde eine Herausnahme der Bundesautobahnen in den Grenzregionen aus der Infrastrukturabgabenpflicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge zu Mindereinnahmen führen. Zudem würde im Gegenzug der Verwaltungsaufwand steigen, weil für die Abgabenpflichtigen erkennbar sein müsse, „wo Abgabenpflicht besteht und wo nicht“. Solange alle Bundesautobahnen der Infrastrukturabgabenpflicht unterlägen, sei die straßenverkehrsrechtliche Kennzeichnung als Autobahn hierfür ausreichend, schreibt die Regierung.
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