Bundesrat sieht Änderungsbedarf
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat hält eine grundlegende Überarbeitung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) für erforderlich, mit dem die Grundlagen für das automatisierte Fahren geschaffen werden sollen. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung (18/11534) vorliegt. Darin heißt es, der Gesetzentwurf lasse die notwendigen klaren Regelungen vermissen. Kritisch bewerten die Länder zudem, „dass die noch bestehenden Risiken in hohem Maß auf den Fahrzeugführer abgewälzt werden“. Änderungen fordert der Bundesrat der Vorlage zufolge auch beim Datenschutz und bei Haftungsfragen.
Die überwiegende Zahl der vom Bundesrat gemachten Vorschläge lehnt die Bundesregierung ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Zudem verweist sie darauf, dass es nicht Zweck des Gesetzentwurfs sei, sämtliche datenschutzrechtlich relevanten Fragen des automatisierten und vernetzten Fahrens zu behandeln. Gleichzeitig geht aus der Vorlage hervor, dass die Bundesregierung das allgemeine gesetzliche Haftungsregime als ausreichend ansieht.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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