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22.03.2017 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 178/2017

Jugendarbeitslosigkeit in Europa gesunken

Berlin: (hib/ROL) Seit Einführung der EU-Jugendgarantie im Jahr 2013 ist die Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union deutlich gesunken. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise hatten vor allem junge Menschen in den süd- und südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU hart getroffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11563) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11346) hervor.

Lag die Jugendarbeitslosigkeit den Angaben zufolge im Jahr 2013 im Durchschnitt bei 23,17 Prozent, ist sie 2016 auf 18,7 Prozent gesunken. So waren im Jahr 2013 in Griechenland und Spanien 58,3 beziehungsweise 55,5 der 15- bis 24-Jährigen ohne Beschäftigung. In Italien, der drittgrößten Volkswirtschaft der Europäischen Union, war zur gleichen Zeit mit 40 Prozent mehr als jeder dritte junge Mensch arbeitslos.

Mit der Jugendgarantie soll in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein qualitativ hochwertiges Beschäftigungsangebot, eine Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten.

Nicht zuletzt aufgrund der Einführung der Jugendgarantie habe sich der Arbeitsmarkt für Jugendliche besser entwickelt als der für die Gesamtbevölkerung, heißt es in der Antwort. Dies deute darauf hin, dass neben konjunkturellen Einflüssen auch die spezifischen Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung Wirkung zeigten. Nach Angaben der Europäischen Kommission hätten rund neun Millionen junge Menschen ein Angebot im Rahmen der Jugendgarantie angenommen, die meisten davon Stellenangebote. Hinsichtlich der „Hochwertigkeit“ der Angebote lege die Ratsempfehlung der Europäischen Kommission hingegen keine expliziten Qualitätskriterien fest. Die Jugendgarantie habe in vielen Mitgliedstaaten Reformen wie etwa bei den Arbeitsverwaltungen angestoßen und dadurch Prozesse zur Vorbereitung und Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigt und verbessert.

Insgesamt stellt die Europäische Union im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und der mit 6,4 Milliarden Euro ausgestatteten Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Mittel aus dem EU-Haushalt bereit. Von denen seien durchschnittlich rund 50 Prozent abgerufen worden. Belgien liege mit 99,93 ganz vorne, Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit wie Griechenland kommen auf 55,85, Spanien kommt auf 14,35 Prozent und Italien auf 37,06 Prozent.

Die Europäische Kommission unterscheidet hinsichtlich der Implementierung der Jugendgarantie drei Gruppen: beschleunigte Reformen, Verstärkung der Rahmenbedingungen und eingeschränkte Reformen. In den Mitgliedstaaten mit „eingeschränkten Reformen“ habe die Implementierung der Jugendgarantie nur schwache Veränderungen bei der Erhöhung der Erwerbsquote junger Menschen erzielt. Als Grund führt die Europäische Kommission Verzögerungen bei der Umsetzung sowie anderweitige politische Prioritäten der Mitgliedstaaten an. Zu den Ländern die lediglich eingeschränkte Reformen umgesetzt haben, zählt die Europäische Kommission Zypern, Tschechien, Spanien, Rumänien und die Slowakei. Die Bundesregierung nennt als Ursache für die Verzögerungen in der Umsetzung den Umstand, besonders weitreichende Reformen angehen zu müssen. Dies gelte besonders dann, wenn Strukturen ganz neu geschaffen werden müssten und noch nicht fest etabliert oder eingespielt seien.

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