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22.03.2017 Kultur und Medien — Unterrichtung — hib 179/2017

Jahn fordert zukunftsfähige Strukturen

Berlin: (hib/AW) Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, mahnt „zukunftsfähige Strukturen“ und eine „geeignete Orte“ für die Archivierung und den Umgang mit den Aktenbeständen seiner Behörde an. „Das verlangt unter anderem Modernisierung und Investitionen in Digitalisierung und archivgerechte Bauten“, erklärte Jahn am Mittwoch anlässlich der Präsentation seines 13. Tätigkeitsberichtes für die Jahre 2015 und 2016 (18/11400), den er an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergab. Nach Angaben Jahns sind derzeit mehr als die Hälfte der rund 111 Kilometer an Stasi-Akten auf zwölf Standorte in den östlichen Bundesländern verteilt. Keiner dieser Standorte sei jedoch geeignet für eine archivgerechte Lagerung und Nutzung.

Im vergangenen Jahr hatte eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission empfohlen, die Stasi-Akten bis 2021 ins Bundesarchiv zu überführen, eine Stiftung einzurichten und die frühere Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg zum „Ort der Aufklärung über Diktatur und Widerstand“ weiterzuentwickeln. Nachdem Opferverbände jedoch massiv Kritik an den Plänen vorgebracht hatten, weil sie eine Abwicklung der Stasi-Unterlagen-Behörde befürchten, verschob der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD die endgültige Entscheidung über die Zukunft der Stasi-Unterlagen in die kommende Legislaturperiode. Zugleich beauftragte das Parlament die Stasi-Unterlagen-Behörde, gemeinsam mit dem Bundesarchiv ein tragfähiges Konzept für die Überführung der Akten auszuarbeiten, mit dem auch das Recht auf persönliche Akteneinsicht nach den Regeln des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erhalten wird. Jahn betont in seinem Bericht, dass die Stasi-Akten „unverzichtbar“ seien für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur. „Nach der Erfahrung von 25 Jahren Zugang zu den Stasi-Akten sind sie längst auch zum Teil des ,Gedächtnisses der Nation' geworden“, schreibt der Bundesbeauftragte.

Jahn spricht sich zudem dafür aus, dass zukünftig auch weiterhin Anträge auf Rehabilitierung gestellt werden können. Diese Möglichkeit laufe nach der derzeitigen Regelung Ende 2019 aus, sagte Jahn vor der Presse in Berlin: „Das ist ein Fehler im System“, die Aufarbeitung von Unrecht dürfe „kein Verfallsdatum haben“. An dieser Stelle sei der Bundestag gefragt.

In den Jahren 2015 und 2016 stellten nach Angaben des Berichts 62.544 beziehungsweise 48.634 Bürger einen Antrag auf Akteneinsicht. In den Jahren davor waren es 64.246 (2013) und 67.763 (2014) gewesen. Aus Forschung und Medien gingen 1.251 (2015) und 1.299 (2016) Anträge ein. Zudem wurden 3.031 (2015) und 1.657 (2016) Ersuchen auf Überprüfung von Funktionsträgern in Politik und im öffentlichen Dienst gestellt.

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