Reform des Weingesetzes
Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages befürwortet die Änderung des Weingesetzes. Die Abgeordneten sprachen sich einstimmig für die Annahme eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/10944) im Plenum aus. Mit der Gesetzesänderung können die Bundesländer in Zukunft die Gründung und Anerkennung von Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen ermöglichen, um Marktstörungen durch ein Überangebot zu vermeiden. Für Weine, die ohne Herkunftsbezeichnung vermarktet werden, sollen künftig Hektarhöchstbeträge festgelegt werden. Vorgesehen ist auch, dass Neuanpflanzungen bis in das Jahr 2020 auf 0,3 Prozent der deutschen Rebfläche begrenzt werden. Die geplanten Änderungen des Weingesetzes seien nach Ansicht der Regierung notwendig, um das langwierige Verfahren bei der Änderung geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben zu straffen und um den befürchteten Preisverfall wirksam vorbeugen zu können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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