Fußfessel für Terrorunterstützer
Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11584), der den Einsatz der sogenannten elektronischen Fußfessel bei Haftentlassenen aus dem Terrorumfeld ermöglichen soll, ist beim Bundestag eingegangen. Bisher ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur bei zu mindestens drei Jahren Haft verurteilten Attentätern zulässig. Künftig soll das auch bei zurückliegenden Verurteilungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung, des Unterstützens einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung möglich sein. Die Schwelle soll zudem auf eine zweijährige Haftstrafe gesenkt werden. Bei einem Teil dieser Delikte soll nach verbüßter Haft auch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden können.
Zur Verfahrensbeschleunigung hatten die Koalitionsfraktionen bereits einen wortgleichen Gesetzentwurf (18/11162) eingebracht, den der Bundestag am 17. Februar in erster Lesung beraten hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war unterdessen zunächst an den Bundesrat gegangen, der ihn am 10. März beraten und keine Einwendungen erhoben hat.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)