Fragen nach unseriösen Geschäftspraktiken
Berlin: (hib/PST) In drei Kleinen Anfragen möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung wissen, was diese gegen unseriöse Geschäftspraktiken unternimmt oder zu unternehmen gedenkt. Die Fragen betreffen das Inkassowesen (18/11478), unerlaubte Telefonwerbung (18/11479) und das Abmahnwesen im Urheberrecht (18/11480). Die Vorbemerkung aller drei Fragenkataloge bezieht sich auf das im Oktober 2013 beziehungsweise November 2014 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Darin seien unter anderem die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen ausgeweitet sowie Regelungen zu unerlaubten Telefonanrufen und Vorgaben zu Abmahnungen eingeführt worden. Die Bundesregierung habe damals im Regierungsentwurf festgehalten, dass damit „ein deutlich verbesserter Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen unseriöse Geschäftspraktiken hergestellt“ werde. Dem sei aber die Realität vielfach nicht gerecht geworden, bemängeln die Fragesteller.
Gerade im Inkassowesen habe sich die Wirkung des Gesetzes als sehr begrenzt erwiesen, schreiben die Fragesteller unter Berufung unter anderem auf Verbraucherzentralen. Mit verschiedenen Tricks könne „aus einer Forderung von gut 30 Euro auch mal eine Endforderung von 2.500 Euro“ werden, wobei teilweise die Eigentümer des Inkassounternehmens dem vermeintlichen Gläubiger entsprächen. Die Grünen fragen die Bundesregierung daher, ob sie Pläne habe, um die Inkassokosten einzudämmen, und wenn ja, welche. Weitere Fragen stellen sie nach Erkenntnissen der Bundesregierung über die Anzahl der Beschwerden sowie Bußgeldverfahren und anderen Sanktionen wie etwa Betriebsuntersagungen in den vergangenen fünf Jahren. Auch wollen sie von der Regierung wissen, ob die Justiz für diese Thematik nach ausreichend personell ausgestattet sei und was sie von der Forderung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen hält, die Aufsicht über Inkassounternehmen zu zentralisieren.
In der Anfrage zur unerlaubten Telefonwerbung stellen die Grünen fest, dass noch immer „lästige Werbeanrufe, mit denen Verträge untergeschoben werden sollen, gängige Praxis“ seien. Die seit Ende 2013 deutlich höheren Bußgelder von bis zu 300.000 Euro hätten nicht zur erhofften Abschreckung geführt, schreiben sie unter Berufung auf die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Fraktion fragt deshalb, ob „die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend vor unerlaubten Telefonanrufen geschützt“ sieht und welche Vorhaben sie im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung in dieser Legislaturperiode noch habe. Auch wie sie die anhaltend hohen Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur bewerte, welche Sanktionen von dieser verhängt worden sind und wie sie zur Kritik an der Agentur stehe, wollen die Grünen von der Regierung wissen. Auch hier fragen sie außerdem, wie viele Gerichtsverfahren es in den letzten fünf Jahren gegeben habe und ob die Justiz ausreichend ausgestattet sei. Auch ob Beschwerden über Bundesunternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung wegen unerlaubter Telefonwerbung vorliegen, wird gefragt. Weitere Punkte im Fragenkatalog beziehen sich auf verschiedene Methoden der Telefonwerbung. Schließlich fragen die Grünen auch nach Entwicklungen bei unerlaubter E-Mail-, SMS- und Faxwerbung.
Der dritte Fragenkomplex befasst sich mit Abmahnungen im Urheberrecht, also insbesondere wegen unerlaubten Herunterladens urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Internet. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken habe überhöhten Abmahngebühren einen Riegel vorschieben sollen, doch seien diese „nach wie vor ein florierendes Geschäftskonzept in Deutschland“, schreiben die Grünen. Eine Untersuchung verschiedener Verbraucherzentralen sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vergleichsforderungen von Abmahnkanzleien sogar um 15 Prozent über dem Niveau vor Inkrafttreten des Gesetzes lägen. Auch zu diesem Themenbereich fragen die Grünen die Bundesregierung nach Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode angesichts der dargestellten Entwicklung. Ebenso fragen sie nach Fallzahlen, Beschwerden und einer möglicherweise unzureichenden Ausstattung der Justiz.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)