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22.03.2017 Inneres — Anhörung — hib 181/2017

Anhörung zu Ausreisepflicht

Berlin: (hib/STO) Die Pläne der Bundesregierung zur „besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ stehen am Montag, 27. März 2017, im Zentrum einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 400) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 23. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Wie aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung (18/11546) hervorgeht, befanden sich Ende Januar 2017 „ausweislich des Ausländerzentralregisters 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland“. In den nächsten Monaten werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen und die Zahl der Ausreisepflichtigen dadurch weiter steigen. „Es bedarf daher auch gesetzgeberischer Maßnahmen, um zusätzliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehr zu erreichen“, schreibt die Regierung. Dies gelte „gerade mit Blick auf solche Ausreisepflichtigen, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen“.

Vorgesehen ist, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ oder die innere Sicherheit ausgeht. So sollen sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können, wenn sie nicht sofort abgeschoben werden können. Ferner soll Abschiebehaft gegen solche Ausländer künftig auch dann verhängt werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem soll die zulässige Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert werden.

Täuschen Ausländer über ihre Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt laut Vorlage auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch soll ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht mehr angekündigt werden müssen, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus soll das Bamf zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können.

Des Weiteren dürfen dem Entwurf zufolge ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen aus Deutschland mit dem Ziel, sich an „irregulären Kampfhandlungen“ im Ausland zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen geplanten Maßnahmen gehört schließlich eine Regelung, nach der die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen.

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