+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

22.03.2017 Gesundheit — Anhörung — hib 184/2017

Entlastung für Selbstständige gefordert

Berlin: (hib/PK) Die Beitragsbemessung für die Krankenversicherung von Selbstständigen sollte nach Ansicht von Gesundheitsexperten verändert werden, um eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu verhindern und mehr Gerechtigkeit in das System zu bringen. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktion Die Linke zu dem Thema (18/9711; 18/9712) am Mittwoch im Bundestag erklärten Sachverständige, die jetzigen Regelungen führten insbesondere bei Solo-Selbstständigen mit geringem Einkommen zu unverhältnismäßigen Härten.

Dies stelle den Grundsatz, wonach sich der Krankenversicherungsbeitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen richten solle, infrage, erklärten die Experten auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen.

Selbstständige können sich entweder privat versichern oder freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei die Private Krankenversicherung (PKV) einen Antrag wegen bestimmter Vorerkrankungen ablehnen kann. Die Krankenkassenbeiträge in der GKV werden, wie bei Arbeitnehmern, nach dem Einkommen berechnet. Oberhalb einer Höchstgrenze wirkt sich das Einkommen nicht mehr auf den Beitrag aus. Seit 2009 gilt in Deutschland zudem eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, ein Verzicht auf die Absicherung gegen Krankheit ist also nicht möglich.

Für hauptberuflich Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von monatlich rund 2.231 Euro, ab der sich der Beitragssatz nicht weiter verringert. Für Existenzgründer und Härtefälle kann die Mindestbemessungsgrundlage auf rund 1.487 Euro reduziert werden. Für sonstige freiwillige Mitglieder in der GKV liegt die Einkommensuntergrenze bei rund 991 Euro. Auf Einkommen unterhalb der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Nach Ansicht der Linksfraktion sollte die Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte und freiwillig versicherte Selbstständige auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abgesenkt werden.

Der GKV-Spitzenverband räumte angesichts der veränderten Lebens- und Einkommenslage vieler Selbstständiger einen „Diskussionsbedarf“ ein. Es müsse kritisch hinterfragt werden, ob die Rahmenbedingungen noch zeitgemäß und sachgerecht seien. Der Verband schlug vor, die Mindestbemessungsgrenze von 2.231 Euro abzuschaffen und für hauptberuflich Selbstständige eine einheitliche Grundlage bei 1.487 Euro festzulegen.

Der Ersatzkassenverband (vdek) befürwortete angesichts der rapide wachsenden Beitragsschulden von derzeit rund sechs Milliarden Euro ebenfalls eine nachhaltige Entlastung der Versicherten und plädierte dafür, die Mindestbemessungsgrenze bei 991 Euro festzuschreiben und künftig nicht mehr zwischen Selbstständigen und anderen freiwillig Versicherten zu unterscheiden. Die damit einhergehenden Beitragsausfälle sollten aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Eine noch radikalere Absenkung auf 450 Euro würde nach Ansicht des Verbandes in der GKV aber zu Finanzierungsproblemen führen.

Der AOK-Bundesverband bestätigte, dass eine wachsende Zahl von Selbstständigen mit ihren Einnahmen unter der Mindestbemessungsgrundlage bleibe. Vor allem die Einkommensverhältnisse der Solo-Selbstständigen seien nicht zu vergleichen mit jenen der klassischen Selbstständigen. Aufgrund der komplexen Problematik sei jedoch die alleinige Absenkung der Bemessungsgrundlage unzureichend. Nötig sei ein größeres Reformpaket mit nachhaltigen Lösungen.

Der Einzelsachverständige Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld sieht gleichfalls Reformbedarf und erklärte, die Selbstständigen seien wegen ihrer schwankenden Einkommen nur schwer in das Beitragssystem der GKV einzupassen. Möglich wäre, „eine einkommensbezogene Bemessung der Beiträge möglichst zu vermeiden“ und die Beiträge risikobezogen außerhalb der GKV zu erheben. Für solche Versicherte, die mit der PKV-Prämie überfordert sind, wäre ein steuerfinanzierter Zuschuss eine Option. Alternativ könnte mit einer ausreichend hohen Versicherungspflichtgrenze für Selbstständige diese Gruppe in der GKV gestärkt werden. Eine Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze greife jedoch zu kurz.

Auch der Einzelsachverständige Stefan Etgeton plädierte für eine Kombinationslösung. Denkbar wäre neben einer Absenkung des Mindestbeitrags eine Ausweitung der Krankenversicherungspflicht für Selbstständige in der GKV. Derzeit seien 43 Prozent der Selbstständigen privat und 57 Prozent gesetzlich versichert. Die Zahl der gesetzlich Versicherten könnte bei einer erweiterten Versicherungspflicht für Selbstständige auf 88 Prozent steigen, was die Einnahmen der GKV in diesem Segment deutlich vergrößern würde. Etgeton betonte in der Anhörung, wenn hauptberuflich Selbstständige nicht mehr in der Lage seien, ihre Beiträge zu zahlen, sei dies auch ein „Sozialstaatsversagen“.

Nach Ansicht des Sozialverbandes VdK zeigen die Regelungen zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten in der GKV, dass die Finanzierung zu komplex ist. Die vielen Ausnahmen verhinderten Beitragsgerechtigkeit. Sinnvoll wäre es deswegen, alle Bürger in die GKV einzubeziehen.

Der DGB merkte an, Solo-Selbstständige seien „unter den bestehenden Rahmenbedingungen mit freiwilligen Sozialversicherungen im gesetzlichen System überfordert“. Viele ehemals Arbeitslose seien „geflüchtet in eine prekäre Selbstständigkeit“, sagte ein DGB-Vertreter in der Anhörung und forderte niedrigere Bemessungsgrenzen.

Marginalspalte