+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

23.03.2017 Menschenrechte — Anhörung — hib 186/2017

Menschenrechtsbericht im Fokus

Berlin: (hib/AHE) Der zwölfte Bericht über die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung (18/10800) stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses am Mittwoch diskutierten sie zum einen über den Schwerpunkt des Berichtes, die zunehmende Einschränkung des Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft in einer ganzen Reihe von Ländern. In den Vordergrund rückten zum anderen auch menschenrechtspolitische Implikationen der Flüchtlingskrise, die Auswirkungen des britischen „Brexit“-Votums und der US-Präsidentschaftswahl auf die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und schließlich die Frage, inwieweit die Religionsfreiheit als Indikator für die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte in einem Land dienen kann.

In dem als Unterrichtung vorliegendem Bericht informiert die Bundesregierung über nationale und internationalen Maßnahmen im Bereich der Menschenrechte in der Zeit zwischen März 2014 bis zum September 2016. Darin heißt es unter anderem, dass sich derzeit beobachten lasse, wie Regierungen versuchen, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen einzuschränken. Diese Entwicklung - oftmals bezeichnet als „shrinking space“ - sei mittlerweile zu einem globalen Trend geworden, der nicht nur in autoritären Regimen zu beobachten sei.

Michael Krennerich vom Nürnberger Menschenrechtszentrum mahnte im Sinne der Glaubwürdigkeit des deutschen Engagements eine kritischere Bestandsaufnahme menschenrechtspolitischer Entwicklungen in Deutschland und der EU an. Bei Fragen des Grenzschutzes, der Terrorbekämpfung, der Asyl- und Flüchtlingspolitik aber auch mit Blick auf die Waffenexportpolitik oder etwa die innenpolitischen Entwicklungen in Polen und Ungarn bleibe der Bericht hinter seinen Möglichkeiten. „Wir brauchen eine entschiedenere Menschenrechtspolitik“, sagte Krennerich. In Zeiten, in denen die Menschenrechte immer stärker unter Beschuss gerieten, müsse die Bundesregierung mit gleichgesinnten Regierungen „die Flagge der Menschenrechte so hoch und so fest wie möglich halten“.

Martin Lessenthin von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisierte, dass außenpolitische Rücksichtsnahmen womöglich dazu führten, dass der Bericht nicht die Finger in die Wunde lege. Das sei aus diplomatischer Sicht nachvollziehbar, für die Menschenrechtspraxis aber wenig hilfreich. So fielen etwa Entwicklungen in Saudi-Arabien, der Türkei, Ägypten und im Iran - einem „Breitband-Menschenrechtsverletzer“ - deutlich unter den Tisch. Lessenthin regte an, dass der Bericht viel stärker die Schicksale von Menschenrechtsverteidigern oder Verfolgten in den Vordergrund rücken und auch Zeugnis über die Bemühungen um diese von deutscher Seite ablegen solle.

Anja Mihr (Willy Brandt-School Erfurt) lenkte den Blick auf die Verschiebungen in der Folge der US-Präsidentschaftswahl, des britischen Brexit-Votums und der innenpolitischen Entwicklungen in Polen und Ungarn - und deren Bedeutung für die Menschenrechtspolitik: „Zunehmend haben auch westliche Demokratien populistische Anfälle“, sagte Mihr. Das bedeute zwar noch nicht, dass sie Menschenrechtsabkommen aufkündigen würden. Aber es bestehe die Gefahr, dass internationale Organisationen und multilaterale Zusammenarbeit geschwächt werden.

Otmar Oehring (Konrad-Adenauer-Stiftung) warb dafür, den im vergangenen Jahr einmalig vorgelegten „Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ (18/8740) regelmäßig zu erstellen. Dort, wo Religionsfreiheit herrschen würde, würden in aller Regel andere Grund- und Menschenrechte geachtet und gewahrt. Oehring monierte zudem eine Reihe Ungenauigkeiten im aktuellen Menschenrechtsbericht: So bedeute Kultfreiheit noch lange nicht Religionsfreiheit und so sage die Tatsache, dass in einem Land Glaubensfreiheit herrsche, noch nichts darüber aus, wie es etwa Konfessionslosen oder Agnostikern ergehe.

Christian Woltering vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband mahnte eine insbesondere auf die Innenpolitik gerichtete kritischere Bestandsaufnahme der Menschenrechtssituation an. So greife der Bericht dort zu kurz, wo es um menschenrechtliche Aspekte von Armut und soziale Teilhabe in Deutschland gehe. Woltering kritisierte zudem, dass minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland der Familiennachzug erschwert werde. Das sei nicht nur aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich, sondern auch ein „echtes Integrationshindernis“.

Marginalspalte