Hinterbliebenengeld bei Fremdverschulden
Berlin: (hib/PST) Beim fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen soll den Hinterbliebenen künftig eine Entschädigung zustehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11615) vor, der jetzt beim Bundestag eingegangen ist. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/11397) ist bereits am 9. März in erster Lesung vom Bundestag beraten worden. Währenddessen hat sich der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf befasst und eine Reihe von Einwendungen erhoben.
Insbesondere möchte die Länderkammer, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten konkreter gefasst wird, um Verfahren mit umfangreichen Beweisaufnahmen zur Aufklärung des Näheverhältnisses zu vermeiden. Im Entwurf ist der Anspruch an ein „besonderes persönliches Näheverhältnis zwischen dem Getöteten und den Hinterbliebenen“ geknüpft. In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung daran mit der Begründung fest, dass das Hinterbliebenengeld für seelische Leid entschädigen solle, das nicht unbedingt mit einem bestimmten Verwandtschaftsgrad zusammenhänge.
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