Anhörung zu Lizenzen
Berlin: (hib/HLE) Um schädliche Steuerpraktiken internationaler Konzerne im Zusammenhang mit der Überlassung von Rechten wie Lizenzen geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 29. März. Die auf zwei Stunden angesetzte Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.
Grundlage der Anhörung ist der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531). Damit will die Bundesregierung Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dies soll auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, gelten, sieht der Entwurf vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit „Lizenzboxen“) geführt. „Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen“, heißt es in dem Entwurf. „Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet“, begründet die Bundesregierung die Maßnahme.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Jürgen Brandt (Richter am Bundesfinanzhof), Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Professor Frank Hechtner (Freie Universität Berlin). Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Peter Korn (Bundesrechnungshof), Ingo van Lishaut, (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen), Netzwerk Steuergerechtigkeit, Reimar Pinkernell (Kanzlei Flick Gocke Schaumburg), Achim Pross (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Professor Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg) und Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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