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27.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 190/2017

Qualität von Verkehrsinformationen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant die Schaffung einer unabhängigen und unparteiischen Nationalen Stelle, wie sie in der EU-Rahmenrichtlinie für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (Richtlinie 2010/40/EU) gefordert ist. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes“ (IVSG) (18/11494) vorgelegt.

In dem Entwurf heißt es, zur Gewährleistung einer koordinierten und effektiven Einführung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in der gesamten Europäischen Union sehe der europäische Rechtsrahmen für die vorrangigen Maßnahmen der Richtlinie die Ausarbeitung von Spezifikationen vor, die durch delegierte Verordnungen erlassen werden. Die EU-Kommission habe zur Information über die verkehrliche Situation im Straßenverkehr und für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen und sicheres LKW-Parken Spezifikationen festgelegt, schreibt die Regierung.

Aus den genannten Verordnungen ergebe sich eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine unabhängige und unparteiische Nationale Stelle zu benennen, „die beurteilt und prüft, ob die in den Verordnungen aufgestellten Anforderungen durch die Anbieter von Verkehrsinformationen (“Datenlieferanten„) eingehalten werden“. Ziel soll die Überprüfung der Konformität mit den Anforderungen der genannten Verordnungen, sowie die Sicherung der Qualität der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen sein, um einen möglichst fehlerfreien Austausch der Verkehrsdaten sowie Effizienz und Komfort beim Nutzer zu erreichen.

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