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27.03.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 195/2017

Neustrukturierung des BKA-Gesetzes

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (18/11658) liegen die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (18/11326) sowie die entsprechende Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Mit dem Gesetzentwurf, der unter anderem die Einführung der “elektronischen Fußfessel„ für sogenannte Gefährder vorsieht, soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres umgesetzt werden.

Ziel der Neustrukturierung ist laut Bundesregierung insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Das BKA soll den Angaben zufolge sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat unter anderem, “im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob das 'horizontal wirkende Datenschutzkonzept' die Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgerichts in ausreichender Weise umsetzt und die Neustrukturierung des Datenverbunds beziehungsweise der IT-Architektur den verfassungsrechtlichen Anforderungen hinreichend gerecht wird„.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung schreibt, wird sie “der Prüfbitte des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachkommen„. Weiter führt sie unter anderem aus, dass sich der Gesetzentwurf und das darin verankerte Datenschutzkonzept eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierten.

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