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27.03.2017 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 198/2017

Fragen zum Leistungsschutzrecht

Berlin: (hib/PST) Die „im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/11551) der Grünen. Das Leistungsschutzrecht, das die unbefugte Nutzung von geistigem Eigentum verhindern soll, wurde in der aktuellen Form im März 2013 verabschiedet. Es ist, wie die Fraktion in der Anfrage darlegt, „weiterhin stark umstritten“ und Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Die Bundesregierung habe die Abgeordneten „immer wieder auf unsere Kleinen Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/2058 und 18/6853) hin, zuletzt auch in der Fragestunde am 15. Februar 2017, vertröstet“.

Die Grünen wollen nun unter anderem wissen, „welche Personen wie viele Stunden an der laut Bundesregierung nun seit letztem Jahr begonnenen Evaluierung gearbeitet“ haben, mit welchen Institutionen dazu Gespräche geführt wurden und welche Fragen dabei erörtert wurden. Weiter fragen sie, „welche Berufsgruppen wie Anwälte, Lobbyisten, Verleger oder Journalisten bisher in welchem Maße finanziell von dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger profitiert haben“ und ob sich dies mit den von der Bundesregierung in dieses Vorhaben gesetzten Erwartungen deckt. Vor dem Hintergrund des nahenden Endes der Legislaturperiode verlangen die Abgeordneten Auskunft über die „genaue Zeitplanung zur Evaluierung“ und ob ihr für die Veröffentlichung des Ergebnisses „gegebenenfalls auch ein Tag vor der Bundestagswahl noch ausreichend“ erscheine. Weitere Fragen beziehen sich darauf, wie und mit welchem Ziel sich die Bundesregierung an den derzeitigen Beratungen von EU-Ratsarbeitsgruppen über ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf europäischer Ebene beteiligt. Auch wie es die Bundesregierung bei ihren eigenen Publikationen mit dem Leistungsschutzrecht hält, wollen die Grünen wissen.

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