Verkürzte Klageverfahren beim Straßenbau
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort - 28.03.2017 (hib 201/2017)
Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung sind die Klageverfahren bei Fernstraßenprojekten durch die Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichts als erste und einzige Gerichtsinstanz für Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, um ein bis anderthalb Jahre verkürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11061) hervor. In der Vorlage verweist die Regierung als Antwort auf die Frage, wie die Beschränkung auf nur einen Instanzenzug vereinbar mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sei, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2008, (Aktenzeichen 9 A 14/07, Rn. 40). Darin heißt es, die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Straßenverkehrsprojekte begegne im Grundsatz keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
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