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28.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Anhörung — hib 202/2017

Verkürzter Klageweg umstritten

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Zahl an Infrastrukturvorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Gerichtsinstanz bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse zuständig ist, trifft bei Experten auf Zustimmung und Ablehnung gleichermaßen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes“ (18/11236) deutlich. Ziel der Aufnahme in die Anlage zu Paragraf 17e des Fernstraßengesetzes ist es, die Planungsverfahren für die Projekte zu beschleunigen, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf, mit dem auch die finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau von Radschnellwegen in fremder Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden soll.

Der mit dem Gesetzentwurf verbundene „Impuls zur Planungsbeschleunigung bei Bundesfernstraßen“ ist aus Sicht von Stefan Gerwens, Geschäftsführer des Vereins Pro Mobilität, zu begrüßen. Planungs- und Genehmigungsverfahren seien zum Engpass vieler dringend benötigter Bauvorhaben geworden, sagte er. Das „bewährte Instrument der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts“ zu nutzen, sei richtig. Die Liste der dafür vorgesehenen Projekte werde durch Streichungen, Änderungen und Neubenennungen „sinnvoll und maßvoll“ weiterentwickelt und an die Prioritäten des Bundesverkehrswegeplans 2030 angepasst, urteilte Gerwens.

Die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken nannte die geplante Erweiterung der Nutzung des Paragrafen 17e einen „positiven Weg, der uns in der Praxis helfen wird“. Dies habe sich auch im Falle der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen gezeigt, für die dringend eine Ersatzbrücke benötigt worden sei. Hier sei es gelungen, das Verfahren nachhaltig zu beschleunigen. Knapp acht Monate nach Einreichung der Klage gegen den Ersatzbau gebe es derzeit schon einen Termin zur Hauptverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, sagte Walsken, die von einer Reduktion der Verfahrensdauer von zwei Jahren sprach.

Der Paragraf 17e des Fernstraßengesetzes sei eigentlich als Ausnahmeregelung gedacht gewesen, sagte Karsten Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Es sei nicht unproblematisch, dass auch Projekte ohne große Netzbedeutung aufgenommen würden, gab er zu bedenken. Die Richterschaft in den Verwaltungsgerichten, so Sommer, sehe die Ausdehnung der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts sehr kritisch. Die lange Realisierungsdauer von Großprojekten werde von langwierigen Arbeitsabläufen und Abstimmungsprozessen der planenden Stellen bestimmt, sagte er. Die mögliche Verkürzung von Gerichtsverfahren könne angesichts dessen nur wenig zur Reduzierung des Zeitraums bis zur Realisierung beitragen. Sommer weiter: „Der Rechtsschutz muss es uns wert sein, ein oder anderthalb Jahre bis zur Klärung zu warten.“

Es gebe keine sachliche Notwendigkeit, den Rechtsschutz zu verkürzen, befand auch Peter Rottner vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Aus seiner Sicht wäre es zweckmäßig, wenn sich auch weiterhin erstinstanzlich die Oberverwaltungsgerichte mit der Fernstraßenplanung beschäftigen würden. Diese hätten eine größere Sach- und Ortsnähe und seien auch organisatorisch auf die Sachverhaltsaufklärung vor Ort ausgerichtet, sagte Rottner. Die langen Planungs- und Ausführungszeiten der Bundesfernstraßenplanung lägen im Übrigen nicht an den massenweisen gerichtlichen Verfahren „sondern an der Geldnot der öffentlichen Kassen“, sagte er.

Mit Blick auf die geplante Bundesbeteiligung am Bau von Radschnellwegen sagte Christian Lippold von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, bei Radschnellwegen handle es sich um ein Angebot mit einem guten Potenzial zur kurz- und mittelfristig stärkeren Nutzung von Fahrrädern. Radschnellwege seien zwar keine Autobahnen für den Radverkehr. Da sie aber höhere Fahrgeschwindigkeiten bei gleichzeitig hoher Verkehrssicherheit ermöglichen sollen, seien sie schwieriger zu realisieren und deutlich teurer als normale Radwege, sagte der Experte.

Angela Kohl vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) begrüßte die geplante Mitfinanzierung der Radschnellwege durch den Bund. Allerdings seien die in Aussicht gestellten Zuweisungen an die Bundesländer in Höhe von etwa 270 Millionen Euro für einen Zeitraum von elf Jahre „deutlich zu gering bemessen“.

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