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29.03.2017 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 206/2017

Kennzeichnung veganer Lebensmittel

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer einheitlichen Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

In der Petition wird gefordert, alle vegetarischen und veganen Produkte müssten mit einem „V-Label“ etikettiert werden, damit sie von den Verbrauchern leichter erkannt werden können. Zur Begründung führt der Petent an, viele Produkte würden „auf den ersten Blick“ vegetarisch oder vegan erscheinen. In der Zutatenliste auf der Rückseite seien teilweise jedoch tierische Inhaltsstoffe aufgeführt.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss daraufhin, dass das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht auf europäischer Ebene durch die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) harmonisiert sei. Dies habe zur Folge, dass eine anderweitige Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln EU-rechtlich nicht zulässig sei. Wie der Ausschuss weiter schreibt, sind vorverpackte Lebensmittel - entsprechend der LMIV - grundsätzlich mit einem Verzeichnis zu versehen, in dem alle Zutaten „in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils“ aufgeführt sind. Unter dem Begriff „Zutat“ seien dabei alle bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten Stoffe zu verstehen, die unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden sind. Dies gelte auch für als Zutat verwendete Stoffe tierischen Ursprungs.

Nach derzeitiger Rechtslage, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, handle es sich bei der Deklaration eines Lebensmittels als vegan beziehungsweise vegetarisch um die Bereitstellung freiwilliger Informationen. Die Bundesregierung habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass die gewünschte Pflichtkennzeichnung wegen der Vielfalt freiwilliger Informationsbereitstellung nicht erforderlich sei. Aus Regierungssicht hätte dies einen großen Aufwand für die Unternehmen zur Folge und würde eine überflüssige Information für die Mehrzahl der Bevölkerung darstellen, „die kein Interesse an diesen Informationen hat“.

Der Petitionsausschuss hat gleichwohl Verständnis für den Wunsch nach diesbezüglicher Kennzeichnung, schreiben die Abgeordneten in der Beschlussempfehlung. „Da eine Abweichung von den EU-rechtlichen Regelungen nicht zulässig ist, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten“, heißt es in der Vorlage.

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