Befugnisse für Vollstreckungsbehörden
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung“ (18/11613) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, sollen damit für die Vollstreckungsbehörden des Bundes im Wesentlichen die gleichen Sachaufklärungsbefugnisse begründet werden, „die die Gerichtsvollzieher durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung seit dem 1. Januar 2013 haben“.
Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, „weitestgehend einen Gleichlauf von zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung zu gewährleisten“. Dies solle nicht nur zugunsten der Vollstreckungsbehörden des Bundes gelten. Auch für die Vollstreckungsbehörden der Länder solle eine Harmonisierung der Sachaufklärungsbefugnisse mit den in der Zivilprozessordnung für den Gerichtsvollzieher begründeten Befugnissen ermöglicht werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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