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29.03.2017 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 207/2017

Grünen-Antrag zu Investitionen abgelehnt

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (18/11410) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu nachhaltigen Investitionen in Entwicklungsländern ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt worden. Die Linksfraktion enthielt sich.

Die Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, eine ressortübergreifende Strategie für die Förderung von Investitionen in Entwicklungsländern vorzulegen. Sie sollten den Anspruch einer menschenrechtsbasierten, nachhaltigen Entwicklung sowie den Klimaschutz sicherstellen.

Ein Vertreter der Grünen argumentierte im Ausschuss, dass Großinvestitionen die Menschenrechte in den jeweiligen Ländern oft massiv einschränken und ökologische Katastrophen hervorrufen würden. Beispielhaft nannte er von der Weltbank finanzierte Staudammprojekte. Die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sowie das Pariser Klimaabkommen verpflichteten aber auch Deutschland, bei öffentlichen und privaten Investitionen sehr genau hinzuschauen.

Die Unionsfraktion lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass er eine Fülle von Forderungen enthalte, die von der Bundesregierung bereits erfüllt würden. Sie verwies unter anderem auf die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der von zahlreichen Unternehmen unterzeichnet worden sei.

Eine Vertreterin der Linksfraktion kritisierte, dass die bisherigen Regelungen alle auf Freiwilligkeiten basierten. Es habe sich aber gezeigt, dass Standards, wenn sie nicht vorgeschrieben und Verstöße nicht sanktionierbar seien, häufig wirkungslos blieben.

Aus der SPD-Fraktion hieß es, der Antrag führe zwar die Grundsatzpositionen der Sozialdemokraten auf, gehe aber in einigen Punkten nicht weit genug. So komme das Wort Sanktionen darin nicht vor. Außerdem seien die von den Grünen kritisierten Investitionen in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen für eine Übergangszeit weiter notwendig, damit die Entwicklungsländer das Klimaabkommen von Paris tatsächlich umsetzen könnten.

Im Ausschuss wurde zudem ein weiterer Antrag (18/10639) der Grünen-Fraktion abgelehnt, in dem die Abgeordneten den Schutz zahlungsunfähiger Staaten vor sogenannten Geierfonds verlangt hatten. Ihre Forderung an die Bundesregierung, ein „Anti-Geier-Gesetz“ nach dem Vorbild Belgiens vorzulegen, wurde jedoch nur von der Linksfraktion unterstützt.

Als „Geier-Fonds“ werden Investoren - zumeist Hedgefonds - bezeichnet, die sich darauf spezialisiert haben, zahlungsunfähigen Unternehmen oder Staaten günstig Staatsanleihen abzukaufen, um später von den Schuldnern den vollen Nennwert plus Zinsen einzufordern und dies gegegbenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Union und SPD lehtnen den Antrag mit der Begründung ab, eine nationale Regelung greife hier zu kurz, zieführender sei die Einigung auf ein internationales Staateninsolvenzverfahren.

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