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29.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 209/2017

Zustimmung zu Schienenlärmschutzgesetz

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Schienenlärmschutzgesetzes (18/11287). In der Ausschusssitzung am Mittwoch stimmten alle Fraktionen der Vorlage in der durch einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD geänderten Fassung zu. Am Donnerstag wird sich der Bundestag abschließend mit der Neuregelung befassen.

Der Gesetzentwurf sieht mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 ein Verbot des Einsatzes lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz vor. Laut der Vorlage soll ein relativer Schallemissionsgrenzwert festgelegt werden, der beim Betrieb von Güterzügen nicht überschritten werden darf. Erreicht werden soll die Lärmsenkung vor allem durch die Umrüstung der Güterwagen auf leise Bremsen. In dem Gesetzentwurf sind auch Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen von dem Verbot geregelt.

Befreiungen von dem Verbot soll es der Vorlage nach für Güterwagen geben, „für die es nachweisbar keine zugelassenen schallmindernden Austauschteile gibt, die an Stelle herkömmlicher Ersatzteile eingebaut werden können“. Außerdem sollen auch Güterwagen befreit werden, „die aus Gründen des historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden“.

Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird nun geregelt, dass auch Güterwagen auf Steilstrecken auf Antrag von den Verboten und Beschränkungen für laute Güterwagen befreit werden können. Mit Blick auf die Erkenntnis, dass bis Ende 2020 noch nicht alle Güterwagen, insbesondere nicht jene ausländischer Betreiber, umgerüstet sein werden, haben Unions- und SPD-Fraktion eine weitere Änderung vorgenommen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Güterzüge, in die laute Güterwagen eingestellt sind, ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Gleichzeitig sollten deren Betreiber sogenannte Langsamfahrtrassen im Netzfahrplan beantragen müssen. Da eine Vielzahl solcher Langsamfahrtrassen jedoch negative Folgen für die Netzkapazität hätten, soll nun die Trassenzuweisung für langsame Züge, in die laute Güterwagen eingestellt sind, ausschließlich im Gelegenheitsverkehr erfolgen.

Mit dem Gesetzentwurf werde ein weiteres Ziel aus dem Koalitionsvertrag, die Halbierung des Schienenlärms bis 2020, umgesetzt, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Durch die Regelung hätten deutsche, aber auch ausländische Güterzugbetreiber, die benötigte Klarheit. Mit Blick auf die Änderungen sagte der Unionsvertreter, bei der Expertenanhörung zu dem Gesetz sei deutlich geworden, dass die Einführung von Langsamfahrtrassen die Netzkapazität zu stark beeinträchtigen würde.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Regelung überfällig. Bei der Umsetzung seien auch viele Anregungen der Bundesländer aufgenommen worden. Die SPD-Vertreterin betonte, dass aus Sicht der Koalitionsfraktionen das Vorhaben durchaus europarechtskonform sei.

Zuspruch für die Neuregelung kam auch von der Opposition. Sie begrüße den Gesetzentwurf ebenso wie die eingebrachten Änderungsvorschläge, sagte die Vertreterin der Linksfraktion. Zugleich machte sie darauf aufmerksam, dass damit das Problem des Lärmschutzes noch nicht vollständig geregelt sei.

Unterstützt wurde der Gesetzentwurf auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seine Fraktion plädiere dennoch für eine stärkere Spreizung der Trassennutzungspreise mit Blick auf die Lärmverursachung, sagte der Grünen-Vertreter. Außerdem sprach er sich dafür aus, eine Evaluation verbindlich im Gesetz zu regeln und nicht nur in der Begründung zu erwähnen. Ein dahingehender Änderungsantrag der Grünen fand jedoch im Ausschuss keine Mehrheit.

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