Umsetzung bei Kriegsopferrenten
Berlin: (hib/CHE) Die Zahlung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder deren Verwehrung ist Sache der Bundesländer. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10787) auf eine Kleine Anfrage (18/10705) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Paragrafen 1a des BVG gefragt, der besagt, dass keine Leistungen nach dem BVG gewährt werden, wenn der Antragsteller während des Nationalsozialismus gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Die Grünen hatten kritisiert, dass dieser erst 1998 ins Gesetz eingefügte Paragraf kaum angewendet werde. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf einen Forschungsbericht zur Neufassung des Paragrafen 1a, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hat.
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