Strahlenschutz: Bundesrat will Änderungen
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Unterrichtung - 31.03.2017 (hib 221/2017)
Berlin: (hib/EB) Der Bundesrat will umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11241) zur Neuordnung des Strahlenschutzes. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung in einer Unterrichtung (18/11622) dem Bundestag zugeleitet hat. Unter anderem möchte der Bundesrat, dass die Abfallbehörden der Länder bei der Entsorgung radiologisch kontaminierten Abfalls in Bundesauftragsverwaltung handeln. Im Bereich des Radonschutzes schlägt die Länderkammer vor, dass das Bundesministerium für Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über Wirksamkeit und Kosten der Schutzmaßnahmen anfertigen soll. In der Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen teils zustimmend, teils ablehnend Stellung. Die Einführung der Bundesauftragsverwaltung bei der Ausführung weiterer strahlenschutzrechtlicher Aufgaben lehnt sie überwiegend ab.
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