Unzulässige Abschalteinrichtung
Berlin: (hib/HAU) Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung wurde das Unternehmen Volkswagen mit Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 14. Oktober 2015 veranlasst, die Vorschriftsmäßigkeit der betreffenden Fahrzeuge herzustellen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11605) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11116). Bei den Freigaben für die erforderlichen Umrüstungen sei auch die Einhaltung der ursprünglichen CO2-Werte überprüft worden, heißt es in der Vorlage.
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