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05.04.2017 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 225/2017

Privileg für Internationale Organisationen

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass in Abkommen und Protokollen mit inter- und supranationalen Organisationen steuerliche Vergünstigungen „auf den zwingend notwendigen Umfang beschränkt werden“. Die Länderkammer schreibt dies in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11238), der die Zustimmung Deutschlands zu einem zwischenstaatlichen „Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts“ regelt. Bei diesem vor der Gründung stehenden Gericht handelt es sich um eine „internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit“, wie in dem Gesetzentwurf erläutert wird. Das Protokoll regelt die sich daraus ergebenden, dem Gericht und seinen Mitarbeitern zukommenden „Vorrechte und Befreiungen“.

In seiner Stellungnahme, welche die Bundesregierung jetzt in einer Unterrichtung (18/11746) dem Bundestag zugeleitet hat, begrüßt der Bundesrat einerseits „die Bemühungen der Bundesregierung zur Ansiedlung inter- und supranationaler Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland“. Andererseits äußert er den Wunsch, dass in künftigen Abkommen und Protokollen „allen Bediensteten die Befreiung ihrer Gehälter und Bezüge von der inländischen Besteuerung nicht ohne Progressionsvorbehalt für die übrigen Einkünfte eingeräumt wird“. Dies bedeutet, die „übrigen Einkünfte“ sollten nicht so besteuert werden, als wären es die einzigen Einkünfte. Ein Verzicht auf den Progressionsvorbehalt sei insbesondere eine ungerechte „steuerliche Besserstellung von Richtern und Kanzlern gegenüber dem (niedriger bezahlten) Gerichtspersonal“, schreibt der Bundesrat.

Die Bundesregierung erklärt dazu in ihrer Gegenäußerung, sie habe sich in den Verhandlungen über das Protokoll „für einen Progressionsvorbehalt eingesetzt“, aber „bei der ganz überwiegenden Mehrheit der übrigen Vertragsstaaten keine Zustimmung“ gefunden. Es sei ihr aber gelungen, das vom Bundesrat genannte Ziel „weitestgehend zu erreichen“. So enthalte das Protokoll „einen Ausschluss der Pensionen und Renten von der Steuerbefreiung“. Die Bundesregierung stimme dem Anliegen des Bundesrates zu und sei „weiterhin bestrebt, dem nachzukommen“.

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