Ratifikation des Minamata-Abkommens
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ratifikation des Minamata-Übereinkommens (18/11847) vorgelegt. Ziel der völkerrechtlichen Regelungen ist es laut Begründung, die Verwendung von „anthropogen eingeführtem Quecksilber“ zu reduzieren und die Emissionen von hochtoxischen Quecksilber zum „Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit“ zu mindern. Das Abkommen wurde final am 19. Januar 2013 in Genf ausgehandelt und von der Bundesrepublik am 10. Oktober 2013 im japanischen Kumamoto unterzeichnet. Es tritt nach Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde in Kraft. Aktuell haben 40 Länder das Übereinkommen ratifiziert.
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