Änderung des Göteborg-Protokolls
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Änderungen am sogenannten Göteborg-Protokoll (18/11845) vorgelegt. Das auch als Multikomponenten-Protokoll bezeichnete Regelwerk sieht laut Begründung in seiner geänderten Fassung unter anderem „Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte und Anlagen fest“. Minderungsverpflichtungen für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan und Feinstaub sind ebenfalls vorgesehen. Diese Grenzwerte seien nicht „anspruchsvoller als die national oder europarechtlich verbindlichen Standards“, schreibt die Bundesregierung. Die Emissionsminderungsverpflichtungen „werden von Deutschland mit den bereits eingeleiteten Maßnahme eingehalten werden“.
Das Protokoll basiert auf dem „Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahmen Ozon“.
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