Steuerabkommen mit Armenien
Finanzen/Gesetzentwurf - 10.04.2017 (hib 230/2017)
Berlin: (hib/HLE) Das im Verhältnis zu Armenien immer noch anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 soll durch ein neues Abkommen ersetzt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) eingebracht. Doppelbesteuerungen würden ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, schreibt die Bundesregierung.
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