Keine Entschädigung möglich
Berlin: (hib/HLE) Schädigungen aus allgemeinen Kriegshandlungen fallen unter das allgemeine Völkerrecht und werden nicht durch individuellen Schadenersatz, sondern durch Reparationsvereinbarungen von Staat zu Staat geregelt. Dem Staat, der Reparationen erhalten habe, obliege es, die individuellen Schäden auf seinem Territorium auszugleichen und seine durch den Krieg geschädigten Bürger in angemessener Weise zu entschädigen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11708) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11496), die sich nach dem Umgang mit den Opfern der Blockade von Leningrad im Zweiten Weltkrieg erkundigt hatte. Jüdische Überlebende der Blockade würden im Zuge der Wiedergutmachung Leistungen erhalten. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe die frühere Sowjetunion in erheblichem Umfang Reparationen vereinnahmt und im August 1953 auf weitere deutsche Reparationsleistungen verzichtet.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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