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10.04.2017 Inneres — Gesetzentwurf — hib 232/2017

Grünen-Entwurf für Einwanderungsgesetz

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes“ (18/11854) vorgelegt. Damit soll die Einwanderung zur Erwerbstätigkeit erleichtert sowie für asylsuchende und geduldete Ausländer Hürden für die Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit abgebaut werden. „Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nachfrageorientierte Arbeitsmigrationsrecht“ will die Fraktion „um die Möglichkeit für Fachkräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort“ ergänzen.

Vorgesehen ist, zur Steuerung einer „potenzialorientierten“ Einwanderung ein Punktesystem einzuführen. Umfang und Bedingungen für eine solche Einwanderung sollen den Abgeordneten zufolge von einer unabhängigen Kommission vorgeschlagen und jährlich durch die Bundesregierung festgesetzt werden. Geeignete Kriterien für die Auswahl können laut Vorlage etwa Hochschulabschlüsse und qualifizierte Berufsausbildung, Berufserfahrung und deutsche Sprachkenntnisse sein. Für die Erfüllung der Kriterien wird nach den Vorstellungen der Fraktion jeweils eine bestimmte Punktzahl vergeben.

„Wer eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht hat, hat sich für die Einreise nach Deutschland qualifiziert“, heißt es in der Vorlage weiter. Aus diesem Bewerber-Pool sollen diejenigen mit der höchsten Punktzahl aufgenommen werden, bis die festgelegte Aufnahmezahl erreicht wird. Ihnen soll eine sogenannte „Talentkarte“ ermöglichen, sich innerhalb eines Jahres in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. „Auch, aber nicht nur für diese Gruppe“ will die Fraktion den „Familienmitzug“ ermöglichen und Hindernisse für den Familiennachzug abbauen.

Zugleich sollen bereits in Deutschland lebende Asylsuchende und Geduldete unter bestimmten Umständen ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln und eine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken erhalten können. Für den Bereich der qualifizierten Erwerbstätigkeit soll die sogenannte Vorrangprüfung entfallen und im Bereich der geringqualifizierten Beschäftigung „auf ihren Kern reduziert“ werden.

Bei einem Wegzug aus Deutschland sollen Aufenthaltstitel dem Gesetzentwurf zufolge nicht mehr wie bislang erlöschen. Ebenfalls vorgesehen ist unter anderem, die Einbürgerung durch eine generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit und die Verkürzung der Aufenthaltsfrist zu erleichtern.

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