Teilhabe von Behinderten
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben fördern und der Tendenz der Vereinsamung entgegenwirken. Dessen zeigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11834) auf eine Kleine Anfrage (18/11314) der Fraktion Die Linke überzeugt. Aus der Antwort geht unter anderem hervor, dass immer mehr Behinderte in ambulanten statt in stationären Wohnformen betreut werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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