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11.04.2017 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 237/2017

Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

Berlin: (hib/PST) Mit gleich zwei Kleinen Anfragen erkundigt sich Die Linke nach der „Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung“. Dabei geht es um das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG), das die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, bis zum 1. Juli 2017 die Voraussetzungen zur Speicherung von Verkehrsdaten zu erfüllen. Die Fraktion stellt ihre Fragen vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 21. Dezember 2016, wonach „eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar“ sei, wie sie formuliert.

Die erste der Kleinen Anfragen (18/11862) ist mit „Kosten, Fristen, rechtliche Grundlage“ überschrieben. Darin erkundigt sich Die Linke zunächst, ob die Bundesregierung noch vor dem 1. Juli 2017 Gesetzesbestimmungen, die „nicht mit dem EU-Recht vereinbar“ seien, aufheben wolle, beziehungsweise welche Schlussfolgerungen sie sonst aus dem genannten EuGH-Urteil ziehe. Auch fragt die Fraktion, welche Auswirkungen nach Auffassung der Bundesregierung „eine Unvereinbarkeit des VerkDSpG mit dem Unionsrecht“ auf laufende und abgeschlossene Ermittlungs- und Gerichtsverfahren habe. Eine Reihe weiterer Fragen bezieht sich auf die „Überarbeitung und Anpassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)“ und darauf, ob den Telekommunikationsunternehmen genug Zeit zur Einhaltung der Umsetzungsfristen bleibt. Ein dritter Fragenkomplex dreht sich um die Kosten der Einführung der Vorratsdatenspeicherung für die betroffenen Unternehmen sowie die Bundesnetzagentur und den Bundeshaushalt.

Das Thema der zweiten Kleinen Anfrage (18/11863) ist „Datenschutz, Technik und Sicherheit“. Dabei geht es insbesondere darum, wie die Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragte die Umsetzung des VerkDSpG durch die Telekommunikationsunternehmen begleiten und überwachen sollen. Unter anderem zielen die Fragen darauf, wie die gespeicherten Telekommunikationsdaten vor unbefugtem Zugriff geschützt sollen und wie ihre vollständige, nicht reversible Löschung nach Ablauf der Speicherfrist gewährleistet werden soll. Dabei wird detailliert nach einer Reihe möglicher technischer Fallstricke gefragt.

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