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12.04.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 240/2017

Länder fordern Bahnfernverkehrs-Plan

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat fordert die Sicherstellung eines Grundangebotes im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) durch den Bund. In dem dazu vorgelegten Entwurf eines Schienenpersonenfernverkehrsgesetzes (18/11747) ist in Paragraf 1 ein Gewährleistungsauftrag geregelt. Konkret heißt es dort: „Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, im Bereich des öffentlichen Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) mindestens durch ein Grundangebot Rechnung getragen wird. Zusammen mit den Angeboten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) soll ein integriertes öffentliches Verkehrsangebot geschaffen und gesichert werden.“ In dem Entwurf der Länderkammer wird auch die Vorlage eines Schienenpersonenfernverkehrsplans (SPFV-Plan) verlangt. Der Bund müsse die erforderliche Entwicklung des SPFV, mindestens jedoch das sicherzustellende Grundangebot nach Paragraf 1, in einem SPFV-Plan darstellen, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen die Länder auf die aus ihrer Sicht unterschiedliche Entwicklung des in Verantwortung der Länder gestalteten SPNV und des SPFV, der nach der Bahnreform in der Verantwortung des Bundes geblieben sei. Während sich im SPNV mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch die Länder eine sehr positive Entwicklung eingestellt habe, hätten sich die Hoffnungen im Fernverkehrssegment nicht erfüllt, schreibt der Bundesrat. Seit 1996 habe ein kontinuierlicher Abbau des Fernverkehrsangebotes in Deutschland stattgefunden. „Ohne ein Handeln des Gesetzgebers ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten“, urteilt die Länderkammer.

Ihrer Auffassung nach ist die Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen SPFV „eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die dem Bund obliegt“. Der Gesetzentwurf stelle nun dem Bund die zur Erfüllung seiner Aufgabe grundgesetzlich auferlegte und verkehrlich notwendige Rechtsgrundlage zur Verfügung und sichere die Mitwirkung des Bundesrates.

Die Länder, so heißt es in der Vorlage weiter, könnten bei einem weiteren Rückzug des SPFV verstärkt unter Druck geraten, entgegen der Zweckbestimmung der Finanzmittel aus dem Regionalisierungsgesetz und der dort enthaltenen Legaldefinition des SPNV durch die Bestellung zusätzlicher Leistungen im SPNV mit quasi Fernverkehrscharakter einen Ausgleich herzustellen. „Dies käme einer vom Gesetzgeber und den Ländern nicht gewollten Verantwortungsverlagerung vom Bund auf die Länder mit einhergehenden finanziellen Belastungen der Länder gleich“, schreibt der Bundesrat.

Wie aus der Stellungnahme der Bundesregierung hervorgeht, lehnt diese den Gesetzentwurf ab, „da er insbesondere die mit der Bahnreform 1993 geschaffenen Verhältnisse (ausschließliche Eigenwirtschaftlichkeit des SPFV) umkehren und mit hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bund einhergehen würde“. Auch ohne ein Gesetz zur Gewährleistung des SPFV erfülle der Bund weiterhin den ihm obliegenden Gewährleistungsauftrag für Verkehrsangebote auf dem Schienennetz, heißt es in der Stellungnahme.

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