Leitlinien für das „Gesamtkonzept Elbe“
Berlin: (hib/HAU) Ein Ausbau der Elbe, der ausschließlich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dient, soll auch künftig nicht stattfinden. Das geht aus dem „Gesamtkonzept Elbe“, dem strategischen Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer Auen hervor, das als Unterrichtung der Bundesregierung (18/11830) vorliegt. Unter dem Stichwort Maßnahmeoptionen heißt es darin weiter, flussbauliche Maßnahmen würden jedoch akzeptiert, „wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden“.
In der Unterrichtung werden auch die Leitlinien für das Gesamtkonzept Elbe aufgeführt. Als übergreifende Ziele werden die Erosionsbekämpfung, die Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Reduzierung der Stoffeinträge, die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse sowie Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten und Lebensraumtypen in Gewässer, Ufer und Aue genannt.
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