Ausstattungs- und Ertüchtigungshilfen
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Sicherheitssektorreform der EU mit dem Ziel, „die Sicherheitskräfte von Partnerstaaten und Regionalorganisationen zu stärken, zu professionalisieren, ihre Ausstattung zu verbessern und die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu stärken“. Wie sie in ihrer Antwort (18/11458) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, würden über das Auswärtige Amt (AA) mit dem Instrument des Ausstattungshilfeprogramms insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte in den Bereichen Logistik, Sanitäts- und Pionierwesen unterstützt. Mit dem im Jahr 2017 aufgelegten Instrument der „Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung“ würden etwa Polizeikräfte in Partnerländern gestärkt. In einer ersten Phase werden insbesondere Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Kriminalpolizei (insbesondere Tatortarbeit) und Grenzschutz (insbesondere Urkundendelikte) sowie Ausstattungsmaßnahmen realisiert. Mit der - vom AA gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung bewirtschafteten - Ertüchtigungsinitiative würden darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Streitkräfte, der Polizeien, des Katastrophenschutzes, der Kontrolle der Kleinwaffen wie auch der Detektion von biologischen Kampfstoffen gefördert. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) schließlich werde insbesondere die Reform von Sicherheitsinstitutionen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Menschenrechten und die Korruptionsbekämpfung unterstützt, wie etwa Justiz- und Gefängnisreformen oder Schulungen der Polizei zu Fällen von Gewalt gegen Frauen. „Mit diesem Ziel werden auch multilaterale Institutionen wie die der Afrikanischen Union unterstützt“, heißt es in der Antwort weiter.
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