EU-Sanktionen gegen Russland
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet die EU-Sanktionen gegen Russland als vereinbar mit völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen. Das Gewaltverbot nach der UN-Charta sei unberührt, heißt es in der Antwort (18/11765) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11383). Rechtliche Grundlage für die restriktiven Maßnahmen seien im EU-Rahmen Artikel 21 und Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 215 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. „Die Sanktionen sind eine Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und das russische Vorgehen in Bezug auf die Ost-Ukraine und dienen der Unterstützung der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen“, schreibt die Bundesregierung.
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