Erkenntnisse zum Verein Volkshilfe e.V.
Berlin: (hib/STO) Um Erkenntnisse über den im April 2015 in Osnabrück eingetragenen Verein „Volkshilfe e.V.“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/11911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11679(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurde der Verein am 6. August 2015 im „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum - Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) thematisiert. Hintergrund sei die Gründungsveranstaltung des Vereins am 15. März 2015 und die Eintragung in das Vereinsregister Osnabrück/Niedersachsen am 10. April 2015 gewesen.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, bestehen nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) „vereinzelt Kontakte von Personen des rechtsextremistischen Spektrums zu Personen, die sich im Verein ,Volkshilfe e. V.' engagieren“. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass der Verein eine „rein regional ausgerichtete Vereinigung in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen“ sei. Aktivitäten dieser Vereinigung würden durch die Sicherheitsbehörden dieser Länder erfasst und bewertet. „Der Bundesregierung liegen keine eigenen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse vor“, heißt es in der Vorlage weiter.
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