Länder-Kosten durch Fluggastdatengesetz
Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat möchte eine „nachvollziehbare Darstellung“ der Kosten, die den Ländern im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Fluggastdatengesetzes (18/11501) voraussichtlich entstehen. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/11932) vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor.
Dazu führt die Bundesregierung in ihrer ebenfalls in der Unterrichtung enthaltenen Gegenäußerung aus, dass der Gesetzentwurf den Erfüllungsaufwand ausweise, der sich unmittelbar aus ihm durch neue Aufgabenstellungen ergibt. „Andere als die im Erfüllungsaufwand des Gesetzentwurfs genannten Behörden erhalten unmittelbar durch den Gesetzentwurf keine neuen Aufgaben“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Dies gelte auch für die Sicherheitsbehörden der Länder.
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