Verlängerte Zurechnungszeit
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant verbesserte Leistungen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Das ist das Ziel eines nun vorgelegten Gesetzentwurfes (18/11926). Dieser sieht konkret vor, dass die sogenannte Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente künftig so gestellt, als hätte er bis zum Alter von 65 Jahren (bisher 62 Jahre) mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Die schrittweise Erhöhung gilt für Rentenneuzugänge ab 2018 und soll 2024 abgeschlossen sein.
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