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20.04.2017 Finanzen — Ausschuss — hib 248/2017

Anhörung zur Zahlungsdiensterichtlinie

Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie ist das Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 26. April, von 14.00 bis 16.00 Uhr im Sitzungsaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Mit dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495) will die Bundesregierung den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit werden die Rechte der Verbraucher verbessert. Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.

Mit dem Entwurf will die Regierung sogenannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem „aufsichtsrechtlichen Graubereich“ angesiedelt gewesen seien, in die Regulierung einbeziehen. Sie werden der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. Außerdem geht es in der Anhörung um den „Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c des Vermögensanlagengesetzes“.

Als Sachverständige sind geladen: Bitkom, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt, Bundesverband Crowdfunding, Bundesverband der Zahlungsinstitute, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Markus Escher (Interessengemeinschaft Kreditkartengeschäft), Peter Mattil (Rechtsanwälte Mattil & Kollegen), SOFORT, Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten und Verbraucherzentrale Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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