Länder wollen Änderungen bei der Pflege
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den „Modellkommunen Pflege“ geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.
Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den „sozialräumlichen Beratungsansatz“, den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den „Modellkommunen Pflege“ verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.
Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende „normierte Vereinbarung“ regele „allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst“.
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