Regelungslücke soll geschlossen werden
Berlin: (hib/SCR) Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser sollen künftig unter die Vorgaben der Industrieemissionen-Richtlinie (IE-RL) fallen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11946) sieht dazu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz sowie in der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung vor. Damit soll laut Bundesregierung eine Regelungslücke geschlossen werden. Betroffen sind nur Anlagen, die nicht von der eigentlichen Deponiezulassung umfasst sind.
Zudem sind Änderung bei der „Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe“ vorgesehen. Konkret geht es dabei um die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (C-100/13) zu europäisch harmonisierten Bauprodukten. Für diese wird es künftig keine „allgemeine bauaufsichtlichen Zulassungen mehr geben“.
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