Gesetzliche Frist für Biotopverbund
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung will mit einer gesetzlich verankerten Frist den Aufbau des länderübergreifenden Biotopverbundes voranbringen. Dieser soll bis zum 31. Dezember 2027 abschlossen sein. Dies sieht ein Gesetzenentwurf der Bundesregierung (18/11939) vor, der zudem weitere Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält.
Zur Begründung führt die Bundesregierung den „bisher noch nicht ausreichenden Realisierungsstand des länderübergreifenden Biotopverbundes“ an. Ziel ist es, zehn Prozent der Fläche eines jeden Landes in den Verbund einzubringen. Das Vorhaben wurde mit einer Novelle von 2002 in das BNatSchG eingeführt.
Der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme, dass für die Fertigstellung des Biotopverbundes „gemeinsame und koordinierte Anstrengungen von Bund und Ländern notwendig sind“. Die dazu geplante Erstellung eines „Bundeskonzeptes Grüne Infrastruktur“ sei daher begrüßenswert. Für die Umsetzung müssten - unter Einbezug der Länder - entsprechende planerische und rechtliche Grundlagen geschaffen und eine ausreichende Bundesfinanzausstattung zur Verfügung gestellt werden.
In ihrer Gegenäußerung vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Umsetzung innerhalb der aktuellen Rechtslage möglich ist. „Die Finanzierung von Maßnahmen des Bundes erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Zuständigkeit des Bundes“, schreibt die Bundesregierung zudem.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)