+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.04.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Gesetzentwurf — hib 253/2017

Bekämpfung invasiver Arten

Berlin: (hib/SCR) Unter anderem mit Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz will die Bundesregierung die Durchführung einer EU-Verordnung ((EU) Nr. 1143/2014) zum Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten sicherstellen. Der entsprechende Gesetzentwurf (18/11942) sieht vor allem Zuständigkeits- und Eingriffsregelungen vor. Zudem soll unter anderem ein Genehmigungssystem errichtet werden, um Ausnahmen beispielsweise für die Forschung zu ermöglichen. Ziel der Verordnung sei es, „die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen“, schreibt die Bundesregierung.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, klarere Regelungen für Zoos zu schaffen. So soll für Altbestände von Zoos, bei denen keine Vermehrung vorgesehen ist, Rechtssicherheit hergestellt werden. Zudem soll nach Ansicht der Länderkammer klargestellt werden, dass Zoos weiterhin „ohne großen Verwaltungsaufwand“ Exemplare invasiver Arten halten können. Es könne bei Zoos davon ausgegangen werden, „dass die mit invasiven Arten sonst verbundenen Gefahren nicht bestehen“, schreibt der Bundesrat zur Begründung. Die Haltung erfülle im Übrigen „die Anforderungen des Tierschutzrechts und dient insbesondere Zwecken der Umweltbildung“. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung diesen beiden Vorschlägen zu.

Marginalspalte