Zweite Runde für Sportlärm-Verordnung
Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll erneut über die Änderung der Sportanlagen-Lärmschutzverordnung entscheiden. Grund sind Änderungen des Bundesrates am ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung. Diesem hatte der Bundestag bereits am 26. Januar 2017 zugestimmt.
In der geänderten Fassung des Verordnungsentwurfes (18/11945) ist vorgesehen, dass die Immissionsrichtwerte nachts für die neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ 45 Dezibel und nicht 48 Dezibel betragen sollen. Damit soll das Lärmschutzniveau im „Urbanen Gebiet“ nachts genauso hoch sein wie in Mischgebieten. Der Bundesrat geht in seiner Begründung davon aus, dass Sportanlagennutzer, insbesondere im Breitensportbereich, von dieser Richtwertabsenkung nicht „über Gebühr“ beeinträchtigt werden. Die Anlagen würden selten über 22 Uhr hinaus genutzt, führt die Länderkammer aus.
Die Bundesregierung hat den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zugestimmt.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)