Zweite S-Bahn Stammstrecke in München
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass durch die Finanzierung der zweiten S-Bahn Stammstrecke in München mit Bundesmitteln über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) andere GVFG-Verfahren erschwert werden. Das geht aus der Antwort (18/11924(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11520(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Darin macht die Regierung auch deutlich, dass sie das aus Sicht der Linksfraktion „äußerst knappe Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,05“des Bauvorhabens nicht für problematisch hält, „da der erforderliche Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht wurde“. Im Fall der zweiten S-Bahn-Stammstrecke München liege eine abgeschlossene Entwurfsplanung vor, für die die Kosten auf der Grundlage einer „sachgerechten Kostenermittlung“ ermittelt worden seien, heißt es in der Antwort. Ein wesentlicher Teil der Hauptbauleistungen sei ausgeschrieben und submittiert worden. „Auf dieser im Vergleich zu vielen anderen Bahnprojekten besonders belastbaren Grundlage wurden die zu erwartenden Gesamtkosten für das Vorhaben ermittelt und durch eine Expertengruppe überprüft und bestätigt“, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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